Satzung
Vereinssatzung des Fanclubs SÜDPARKBULLS 1

 

§ 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen „ SÜDPARKBULLS ". Sein Sitz ist Halle / S.

§ 2 Zweck des Vereins Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und Unterhaltungsartige Zwecke .Er unterstützt seinen Verein " MEC04- Saalebulls " in allen ihren Spielen , egal ob Heim oder Auswärtsspiel durch lautstarkes anfeuern

§ 3 Mittelverwendung Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke ver- wendet werden. Ausgeschlossen werden die freien Mitglieder .

§ 4 Mitgliedschaft .Die Mitgliedschaft kann auf Antrag an den Vorstand erworben werden. Der Vorstand kann den Antrag aus wichtigem Grund ablehnen. Die Mitgliedschaft endet - bei einer natürlichen Person durch Austritt oder Tod. - bei vereinsschädigendem Verhalten durch Ausschluss. Der Ausschluss erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

§ 4a Es bestehen 2 Arten der Mitgliedschaft .1.Feste Mitglieder 2. Freie Mitglieder (ohne verpflichtung von Mitgliedsbeiträgen )

§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder Die Mitglieder sind zur aktiven Mitarbeit eingeladen und haben Anspruch auf Unterrichtung über die Tätigkeit des Vereins und die Verwendung der Mittel. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Satzung und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu beachten und den festgelegten Mindestmitglieds- beitrag zu zahlen.

§ 6 Mittel des Vereins Die Mittel des Vereins werden aufgebracht - durch Mitgliedsbeiträge 2,50 für Kinder bis 14 Jahre 5,00 für alle die älter sind - durch Freiwillige Zahlungen

§ 7 Organe des Vereins Organe des Vereins sind - die Mitgliederversammlung, - der Vorstand.

§ 8 Mitgliederversammlung Eine Jahreshauptversammlung muss mistndeens alle 12 Monate durchgeführt werden.Sonstige Versammlungen sind auf FB gepostet

§ 9 Vorstand Der Vorstand besteht aus mindestens drei volljährigen Mitgliedern: - Vorsitzende(r) - Geschäftsführer(in) - Vereinskassierer(in) Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand. Geheime Wahl kann beantragt werden. Gewählt sind diejenigen Bewerber, die die einfache Stimmenmehrheit erhalten. Bis zur Neuwahl bleibt der Vorstand im Amt. Wiederwahl ist möglich.

 

§ 10 Kassenprüfer Die Prüfung der Kasse und der Jahresrechnung erfolgt durch zwei Kassen- prüfer, die durch die Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt werden. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören. Wiederwahl ist zulässig.Das Kassenjahr ist das Kalenderjahr.

§ 11 Auflösung des Vereins Die Auflösung des Vereins bedarf der Zustimmung von drei Viertel der er- schienenen Mitglieder. Zugleich sind die Liquidatoren des Vereins zu wählen. Bei Auflösung des Vereins wird das vorhandene Guthaben den Vereinsmittgliedern ausgezahlt

§ 12 Die Satzung wurde am 10.08.2014 errichtet.

Der Vorstand

1. Leitkuh ( Vorsitzende )     :    MERTENS  FRANZISKA

2. Stell. Leitkuh                   :    RICHTER   BETTINA

3. Melker (Mitgliedskasse )   :    RICHTER  HEIKO

4. Stallmeister ( Homepage) :    GUTERJAHN  PETER